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ArbG Trier, 17.10.2018 - 5 Ca 401/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 17.10.2018 - 5 Ca 401/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers - Beschädigung eines Privatfahrzeugs
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.10.2018 - 5 Ca 401/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 17. Oktober 2018 - 5 Ca 401/18 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 Ca 401/18 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17. Oktober 2018 - 5 Ca 401/18 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an Herrn A. A., A-Straße, A-Stadt, 3.708,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 24. März 2018 zu zahlen.